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   BPatG, 25.01.2022 - 23 W (pat) 18/20   

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https://dejure.org/2022,4149
BPatG, 25.01.2022 - 23 W (pat) 18/20 (https://dejure.org/2022,4149)
BPatG, Entscheidung vom 25.01.2022 - 23 W (pat) 18/20 (https://dejure.org/2022,4149)
BPatG, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 23 W (pat) 18/20 (https://dejure.org/2022,4149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Leistungshalbleitermodul mit zweiteiligem Gehäuse" - zur Patentfähigkeit - zur Zulässigkeit einer Auswahl von Anspruchsmerkmalen aus Ausführungsbeispielen aus Sicht des Fachmanns und dessen Verständnisses der ursprünglichen Offenbarung

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 25.01.2022 - 23 W (pat) 18/20
    In diesem Umfang steht es dem Anmelder dann frei, welche Merkmale er in den Anspruch aufnehmen will, d.h. in welcher Breite er sein Erfindung beanspruchen will ( vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89 - "Spleißkammer", Tenor b) und Abschnitt 3b und BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12 - "Kommunikationskanal", Rn. 21 bis 24 GRUR 2014, 542 und juris ).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 25.01.2022 - 23 W (pat) 18/20
    In diesem Umfang steht es dem Anmelder dann frei, welche Merkmale er in den Anspruch aufnehmen will, d.h. in welcher Breite er sein Erfindung beanspruchen will ( vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89 - "Spleißkammer", Tenor b) und Abschnitt 3b und BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12 - "Kommunikationskanal", Rn. 21 bis 24 GRUR 2014, 542 und juris ).
  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

    Auszug aus BPatG, 25.01.2022 - 23 W (pat) 18/20
    Dabei erwähnt sie aber nicht, dass der Fachmann und dessen Verständnis der ursprünglichen Offenbarung zum Maßstab gemacht werden ( vgl. z.B. BGH, Urteil vom 25. November 2014 - X ZR 119/09 -"Schleifprodukt", Tenor a) und Rn. 19, GRUR 2015, 249 und juris ).
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